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Platzordnung

 

1.)   Anmeldung

        Die Belegung unseres Zeltplatzes bedarf der schriftlichen Anmeldung.

2.)   Nutzungsendgeld

 Das Nutzungsendgeld beträgt 2,50 € je Person und Nacht

 Wasser wird separat nach Verbrauch berechnet. Hierfür sind 15,00 € je m³ zu entrichten.

 Für Restmüll werden die Entsorgungskosten separat berechnet.(10,00 € je 80-l-Sack)

 Mit der schriftlichen Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr von 10% des Gesamtbetrages fällig. 

 Wird die Anzahlung nicht geleistet, erlischt die  Reservierung nach 6 Wochen. 

 Absagen sind bis 6 Monate vor dem Buchungstermin noch möglich, anderenfalls bleibt die Verwaltungsgebühr im Besitz des Freundeskreises. 

 2 Monate vor dem Buchungstermin ist eine Anzahlung von 30% des   Gesamtbetrages fällig. 

 Verwaltungsgebühr und Anzahlung werden in der Endabrechnung verrechnet.

3.)   Motorfahrzeuge / Parken

        Das Befahren des Platzes mit Motorfahrzeugen ist nicht erlaubt. Das Fahrverbot für Wald- und

        Flurwege ist zu beachten.

4.)   Grundstücksnachbarn

        Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Zeltplatz unmittelbar an private Grundstücke angrenzt.

        Betreten der Wiesen und beschädigen jeglicher Pflanzen muss vermieden werden. Für Schäden jeder Art ist

        Schadenersatz zu leisten. 

5.)   Sanitärgebäude

        Das Haus ist mit WC’s und Waschräumen für Frauen und Männer ausgestattet. Jeweils ein WC in beiden

        Bereichen ist behindertengerecht. Die Waschbereiche sind ausschließlich für die Körperhygiene da.

        Spültröge für Geschirr sind separat im Gebäude und im Außenbereich angebracht.

        Bitte, auch in Ihrem eigenen finanziellen Interesse, sparsam mit Wasser umgehen. Das Abwasser wird

        an der Südseite des Platzes in einer unterirdischen Grube gesammelt. Die Kosten für die Entsorgung

        (Abfuhr durch ein Fachunternehmen in die Kläranlage) sind sehr hoch.

        Die Ablesung des Wasserzählerstandes erfolgt bei Platzübergabe mit dem Platzwart. Die Beleuchtung

        des Hauses erfolgt über eine Solarenergieanlage. Die Einweisung in dieser Technik wird vom Platzwartteam

        bei Platzübergabe vorgenommen. 

6.)   Abfälle

        Gelbe Säcke werden vom Platzwart bereitgestellt. Gründliches Trennen ist wichtig.

        Für Altglas stehen in Dettingen Container bereit. (Bauhof/Hallenbad). 

7.)   Feuerstellen

        Feuer darf nur in den eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Dabei ist auf Waldbrandgefahr zu achten.

        Über Möglichkeiten der Brennholzbeschaffung für größere Lagerfeuer gibt der Platzwart Auskunft.

8.)   Stangenholz für Bauzwecke.

        Jede Gruppe hat für Bauzwecke ausreichend Holz zur Verfügung. Das Stangenholz darf nicht verbrannt werden

        und ist bei Lagerende wieder auf dem Holzplatz fachgerecht aufzuschichten.

9.)   Wohnwagen / Wohnmobile

        Auf dem Zeltplatz und dem Parkplatz davor dürfen solche Fahrzeuge nicht abgestellt werden. 

10.)  Lärm

        Unnötiger Lärm ist zu vermeiden. Elektroakustische Geräte jeder Art gehören nicht auf unseren Zeltplatz. 

11.) Lagerende

        Die Gruppenleiter ist dafür verantwortlich, dass das Gelände und das Haus in einwandfreien Zustand

        übergeben bzw. verlassen wird. Zur Abnahme des Platzes durch das Platzwartteams ist dieser rechtzeitig zu

        verständigen. Keine Abreise ohne Abnahme.  

12.) Haftung / Verantwortung

        Die Leiter/in jeder Gruppe bestätigt mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular dem Trägerverein

        „ Freundeskreis des VCP im Gau Teck e.V.“ dass sie für alle Schäden, die während der Nutzung des Platzes

        durch ihre Gruppe entstehen, die Haftung übernehmen.

  

„Der Freundeskreis des VCP im Gau Teck e.V.“ wünscht allen Gästen ein schönes Zeltlager.

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letzte Aktualisierung  18.11.2005