Anmeldung
Die
Belegung unseres Zeltplatzes bedarf der schriftlichen Anmeldung.
2.)
Nutzungsendgeld
Das Nutzungsendgeld beträgt 2,50 € je Person und Nacht.
Wasser
wird separat nach Verbrauch berechnet. Hierfür sind 15,00 € je m³ zu
entrichten.
Für
Restmüll werden die Entsorgungskosten separat berechnet.(10,00 € je
80-l-Sack)
Mit der schriftlichen Anmeldung wird eine Verwaltungsgebühr von 10% des Gesamtbetrages fällig.
Wird die Anzahlung nicht geleistet, erlischt die Reservierung nach 6 Wochen.
Absagen sind bis 6 Monate vor
dem Buchungstermin noch möglich,
2 Monate vor dem Buchungstermin ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages fällig.
Verwaltungsgebühr und Anzahlung
werden in der Endabrechnung verrechnet.
3.) Motorfahrzeuge / Parken
Das Befahren des Platzes mit Motorfahrzeugen ist nicht erlaubt. Das Fahrverbot für Wald- und
Flurwege ist zu beachten.
4.) Grundstücksnachbarn
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass der Zeltplatz unmittelbar an private Grundstücke angrenzt.
Betreten der Wiesen und beschädigen jeglicher Pflanzen muss vermieden werden. Für Schäden jeder Art ist
Schadenersatz zu leisten.
5.) Sanitärgebäude
Das Haus ist mit WC’s und Waschräumen für Frauen und Männer ausgestattet. Jeweils ein WC in beiden
Bereichen ist behindertengerecht. Die Waschbereiche sind ausschließlich für die Körperhygiene da.
Spültröge für Geschirr sind separat im Gebäude und im Außenbereich angebracht.
Bitte, auch in Ihrem eigenen finanziellen Interesse, sparsam mit Wasser umgehen. Das Abwasser wird
an der Südseite des Platzes in einer unterirdischen Grube gesammelt. Die Kosten für die Entsorgung
(Abfuhr durch ein Fachunternehmen in die Kläranlage) sind sehr hoch.
Die Ablesung des Wasserzählerstandes erfolgt bei Platzübergabe mit dem Platzwart. Die Beleuchtung
des Hauses erfolgt über eine Solarenergieanlage. Die Einweisung in dieser Technik wird vom Platzwartteam
bei Platzübergabe vorgenommen.
6.) Abfälle
Gelbe Säcke werden vom Platzwart bereitgestellt. Gründliches Trennen ist wichtig.
Für Altglas stehen in Dettingen Container bereit. (Bauhof/Hallenbad).
7.) Feuerstellen
Feuer darf nur in den eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Dabei ist auf Waldbrandgefahr zu achten.
Über Möglichkeiten der Brennholzbeschaffung für größere Lagerfeuer gibt der Platzwart Auskunft.
8.) Stangenholz für Bauzwecke.
Jede Gruppe hat für Bauzwecke ausreichend Holz zur Verfügung. Das Stangenholz darf nicht verbrannt werden
und ist bei Lagerende wieder auf dem Holzplatz fachgerecht aufzuschichten.
9.) Wohnwagen / Wohnmobile
Auf
dem Zeltplatz und dem Parkplatz davor dürfen solche Fahrzeuge nicht abgestellt
werden.
10.) Lärm
Unnötiger
Lärm ist zu vermeiden. Elektroakustische Geräte jeder Art gehören nicht auf
unseren Zeltplatz.
11.) Lagerende
Die Gruppenleiter ist dafür verantwortlich, dass das Gelände und das Haus in einwandfreien Zustand
übergeben bzw. verlassen wird. Zur Abnahme des Platzes durch das Platzwartteams ist dieser rechtzeitig zu
verständigen. Keine Abreise ohne Abnahme.
12.)
Haftung / Verantwortung
Die Leiter/in jeder Gruppe bestätigt mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular dem Trägerverein
„ Freundeskreis des VCP im Gau Teck e.V.“ dass sie für alle Schäden, die während der Nutzung des Platzes
durch ihre Gruppe entstehen, die Haftung übernehmen.
„Der Freundeskreis des VCP im Gau Teck e.V.“ wünscht allen Gästen ein schönes Zeltlager.
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letzte Aktualisierung 18.11.2005